AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

AGB (PDF)

1. Präambel

Diese Bedingungen haben Gültigkeit für alle Lieferungen an Unternehmer (im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes), soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen über Abänderungen bestehen. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur insoweit Gültigkeit, als sie mit den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht in Widerspruch stehen.

2. Bestellung

a) Die Bestellungen sind für den Besteller verbindlich und werden durch Absendung der Faktura des Lieferers und nur in dem darin angegebenen Umfang rechtsgültig.
b) Höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, Transportsperren und dgl. entbinden den Lieferer vom Vertrag.
c) Konstruktions- und Formänderungen der bestellten Ware berechtigen den Besteller – soweit dadurch die An- bzw. Verwendung des (der) Kaufgegenstandes (-stände) nicht grundlegend beeinträchtigt ist/sind oder die in Prospekten und im Text des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung enthaltenen technischen Angaben nicht betroffen sind – nicht zum Vertragsrücktritt.

3. Preise

a) Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, netto Kassa ohne MwSt. ab Lager des Lieferers.
b) Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Bei Änderung eines der kostenbildenden Faktoren behält sich der Lieferer eine Preisanpassung vor.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsart ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben. Zahlungsort ist der Hauptbetriebsort des Lieferers. Zahlungen sind nur an den Lieferer direkt zu richten. Seine Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt.

5. Erfüllung und Gefahrenübergang

Bei Versendung durch den Lieferer, auch bei Frankolieferung, geht die Gefahr in jedem Fall mit Übergabe an den 1. Frachtführer bzw. einen Spediteur mit Übergabe an diesen auf den Besteller über. Der Versand erfolgt durch den Lieferer nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn und Zolldeklarationen entstehen können, haftet der Lieferer nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche Vereinbarung mit dem Besteller nicht beachtet wurde. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zustellungen mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurden.

6. Lieferung (Liefertermin, Lieferfrist)

Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte. Die angegebenen Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Besteller obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen vor Lieferung. Datum an dem der Lieferer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu stellendes Akkreditiv eröffnet ist.
c) Der Lieferer ist auch berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse – wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Kriegsgefahr, Streik oder Aussperrung u.a.m. – verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verhinderung. Hat der Lieferer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Besteller entscheiden: Erfüllung verlangen, oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung, den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller kann jedoch nur zurücktreten, wenn er selbst allen Verpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist. Ein Schadenersatzanspruch des Bestellers wegen Nicht-Erfüllung des Vertrages besteht nicht. Nachträgliche auf Bestellerwunsch erfolgende Änderungen entbinden den Lieferer von der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist. Die in Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und dgl. enthaltenen Angaben über Maße, Leistungen, Gewicht und andere technische Angaben gelten nur annähernd; Konstruktionsabänderungen bleiben vorbehalten. Der Besteller erwirbt an überlassenen Plänen, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen kein Eigentum. Diese dürfen nicht weitergegeben werden und sind dem Lieferer auf Verlangen zurückzustellen.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten uneingeschränktes Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonstwie zu überlassen. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet das Eigentumsrecht des Lieferers jedem Dritten gegenüber geltend zu machen und den Lieferer hierfür unverzüglich zu verständigen.
b) Der Besteller tritt dem Lieferer schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware dem Lieferer unwiderruflich ab. Der Besteller ist verpflichtet, Dritten gegenüber die dem Lieferer aus der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Rechte zu wahren, solange der Verkaufs- und Lieferbedingungen Lieferer nicht direkt in diese eintritt. Der Besteller haftet dabei für eingetretene Schäden und Wertminderung.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu laufen. Mängel sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. Der Lieferer kann die angezeigten Mängel, für die Gewährleistung besteht, nach seiner Wahl
a) an Ort und Stelle nachbessern,
b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden,
c) die mangelhafte Ware ersetzen,
d) oder mangelhafte Teile ersetzen.
Die Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung für den davon nicht betroffenen Teil der Ware nicht ein. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Abfalls- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch den Lieferer Eingriffe an der von ihm gelieferten Ware ohne seine schriftliche Zustimmung vorgenommen werden. Wird eine Ware aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, so umfasst die Gewährleistung des Lieferers nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Konstruktion, sondern lediglich die Ausführung gemäß dem den Angaben des Bestellers.

9. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BIWAT GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungort und Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Lieferers örtlich zuständige Gericht.


5. Preise und Zahlung 5.1 Alle angegebenen Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 5.2 Die Endpreise schließen die Kosten für Verpackung und Versand nicht ein. 5.3 Durch die ständige Aktualisierung der Internet-Seiten des Online-Shops verlieren zu einem früheren Zeitpunkt gemachte Angaben zu Preis und Qualität der Ware ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten. 5.4 Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des Kunden ausgewiesene Preis. 5.5 Die Ware wird auf Rechnung bezahlt. Ausnahmen sind nur gültig, wenn sie zwischen uns und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. 5.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. 5.7 Sollte der Kunde nach Ablauf der in Absatz 6 genannten Frist seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sein, behält sich der Online-Shop das Recht vor, dem Kunden zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. 5.8 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu verlangen. Unser Recht zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt darin nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 

7. Gewährleistung 7.1 Die Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Mangels der Ware richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle daraus resultierenden Ansprüche berechtigen uns, uns gegenüber dem Hersteller und Lieferanten der Ware schadlos zu halten. Wir haften daher nicht für Mängel der beanstandeten Ware. 7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns unverzüglich zu informieren, wenn solche Mängel festgestellt werden. Hat der Kunde die Ware bei Erhalt nicht auf Mängel geprüft, gilt die Ware als genehmigt. 7.3 Ein Mangel der Ware umfasst nicht Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung verursacht hat. Maßgeblich für die Ungeeignetheit und Vertragswidrigkeit sind die Angaben des Herstellers der Ware. 7.4 Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Mindestdauer. Sie beginnt mit dem Erhalt der Ware. Die Beweislast dafür, dass ein von uns zu vertretender Mangel bereits bei der Ablieferung vorlag, liegt allein beim Kunden. Durch die Mängelbeseitigung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. 7.5 Die Gewährleistungsansprüche können nach unserer Wahl in der Weise erfüllt werden, dass der Mangel behoben oder durch eine mangelfreie Ware ersetzt wird oder ein angemessener Preisnachlass gewährt wird, insbesondere wenn eine Nachbesserung nicht oder nach unserer Auffassung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Werden die von uns gelieferten Waren vom Kunden verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlischt jegliche Gewährleistung oder Schadensersatzpflicht unsererseits. Für die Kosten einer vom Kunden durchgeführten Mängelbeseitigung müssen wir nur dann aufkommen, wenn wir unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben.

8. Haftungsbeschränkung Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Vertragsverletzung und bei Vertragsabschluss, aber auch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für durch einen Mangel der Ware verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn und dergleichen sind vollständig ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, wobei die Beweislast beim Kunden liegt. In jedem Fall umfassen Schadenersatzansprüche nur die Kosten der Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn und dergleichen. Alle Schadenersatzansprüche und allfällige Regressansprüche gegen uns müssen innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verfällt der Anspruch.

9. Datenschutz Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung an den Online-Shop übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Sinne dieser Bestimmung ermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung, insbesondere zum Zwecke der Auftragsabwicklung und Abrechnung, erhoben und verarbeitet werden. Der Online-Shop gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter.

10. Copyright Alle dargestellten Logos, Bilder und Grafiken Dritter sind Eigentum der jeweiligen Firmen und unterliegen dem Copyright des jeweiligen Lizenzgebers. Alle auf diesen Seiten gezeigten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, die Eigenentwicklungen sind oder von uns erstellt wurden, dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch anderweitig verwendet werden. Alle Rechte vorbehalten. 11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl 11.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Liefergeschäft ergeben, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz, Österreich. 11.2 Erfüllungsort ist 4470 Enns, Österreich 11.3 Auf alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Rechtsverhältnis ergeben können, ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 12. Geltung der Geschäftsbedingungen Mit einer Bestellung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

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